MBSR
nach dem Programm „Stressbewältigung durch Achtsamkeit“
MBSR (Mindfulness based Stress-Reduction) von Prof. Jon Kabat-Zinn.
Ein 8-Wochen-Kurs für Menschen, die
Bodyscan, Yoga, Meditationen verschiedener Art, Gesprächsrunden in der Gruppe und für zumindest 8 Wochen regelmäßiges Üben im Alltag (5 oder 6 Tage in der Woche für mind. 45 Minuten am Tag) sind in einer für uns immer wieder erstaunlich tiefgreifenden und motivierend aufbauenden Art und Weise zusammen gebracht.
Nächster MBSR-Kurs:
16.10. bis 04.12.2023
Der 8-Wochenkurs „Bewusster Leben“ (MBSR) findet montags von 15.00 – 17.30 Uhr statt.
„Tag der Achtsamkeit“
Sonntag, 19.11.2023, 14.00 – 19.00 Uhr
Es besteht auch die Möglichkeit, diesen Kurs von der Krankenkasse bezuschussen zu lassen.
Bei Interesse einfach an die Yogaschule mailen und ein persönliches Gespräch vereinbaren.
MBSR-Lehrerin & Dozentin, Schulleiterin der Yogaschule Dresden, Yogalehrerin BDY/EYU, Ausbildung in der GGF e.V., Physiotherapeutin, Tai Chi Chuan- und Qigong-Lehrerin, Integraler Coach, Schwerpunkt in der Yogalehrausbildung: Didaktik, Satkriya, Pranayama und Patanajali Yoga Sutra
und Präsenz
E-Mail: info@yogadresden.de
MBSR-Lehrerin /Physiotherapeutin, Körper und Bewegungstherapeutin im Sächsischen Krankenhaus Arnsdorf
Telefon: 0175 9177042
E-Mail: grittomeit@gmail.com
Unsere Yogakurse sind durch die Zentrale Prüfstelle für Prävention (ZPP) zertifiziert, d.h. sie werden von den Krankenkassen bezuschusst.
Diese Bezuschussung schließt jedoch eine Ermäßigung für den Kurs aus. Dies wurde durch die ZPP so festgelegt. Wer eine Teilnahmebescheinigung am Ende des Kurse erhalten möchte, um Geld von der Kasse zurückfordern zu können, der kann grundsätzlich keinen ermäßigten Preis für den Kurs bei uns bezahlen.
Wer dagegen von vornherein weiß, dass er am Ende des Yogakurses keine Teilnahmebescheinigung bei der Krankenkasse einreichen möchte, der kann, wenn er zur Zielgruppe mit Ermäßigung gehört (Geringverdiener z.B.), diese Ermäßigung bei uns nach Rücksprache auch erhalten.
AOK-Gutscheine können nicht für die Bezahlung von Yogakursen verwendet werden. Um AOK-Versicherte nicht zu benachteiligen, haben wir eine separate Vereinbarung mit der AOK getroffen. Auch AOK-Versicherte können für die Bezuschussung ihrer Yogakurse die von uns ausgestellten Teilnahmebescheinigungen verwenden. Am besten man informiert sich vor Beginn des Yogakurses bei der zuständigen AOK-Stelle,welche Zuschüsse genau zum Kursbeitrag möglich sind.
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